Ulm – Ein bundesweit beispielloser Fall fand nun ein Ende: Die 16-jährige Schülerin Alia war nach einem Angriff auf ihre Mutter fast sechs Monate lang in einer Anstalt für erwachsene Straftäter untergebracht. Nun wurde sie freigesprochen.

Gericht erklärt Alia für schuldunfähig – Keine weitere Unterbringung

Das Landgericht Ulm (Baden-Württemberg) erklärte Alia für schuldunfähig und ordnete keine weitere psychiatrische Unterbringung an. Ihr Verteidiger Dr. Detlef Kröger (58) teilte BILD mit: „Das Mädchen ist wieder zu Hause. Die ganze Familie ist über das Ende dieses Albtraums erleichtert.“

Die 16-Jährige hatte seit Mai als einzige Jugendliche unter 160 erwachsenen Straftätern, darunter Mörder und Sexualstraftäter, im Zentrum für Psychiatrie Bad Schussenried inhaftiert. Dies geschah, da es in ganz Baden-Württemberg keine Jugendpsychiatrie gibt, die minderjährige Straftäter behandelt.

Mutter mit Schal gewürgt – Borderline-Syndrom als Ursache

Alia leidet am Borderline-Syndrom und hatte ihre Mutter mit einem Schal gewürgt. Die Staatsanwaltschaft wertete dies als versuchten Totschlag und erwirkte Alias Unterbringung in einer Erwachsenenpsychiatrie. Diese Entscheidung stieß auf Kritik, sowohl von der Anstaltsleitung als auch vom Verfassungsgericht, wie Anwalt Kröger berichtete.

In Bad Schussenried lebte Alia zeitweise in Einzelhaft, ihre Zelle war lediglich mit einer Gummimatratze ausgestattet.

Anwalt mahnt: Fehlende Therapieplätze für Jugendliche

Anwalt Kröger warnt eindringlich: „Es gibt weiterhin keine Lösung für die adäquate Therapie psychisch auffälliger jugendlicher Straftäter in Baden-Württemberg.“

Das Sozialministerium bezeichnet Alias Fall als „seltenen Ausnahmefall“, versichert jedoch, an der Schaffung von Haftplätzen für psychisch erkrankte Jugendliche zu arbeiten.

Bekannte Artikel hierzu:

Freispruch für Jugendliche nach Inhaftierung in Erwachsenenpsychiatrie

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